Kompostino
Erdherz berührt Wissenschaft

Ackervielfalt statt Bodenmüdigkeit
Wasserbalance statt Dürre und Überschwemmung
Förderung von Beratungsdienstleistungen in Brandenburg
Die landwirtschaftliche Beratungsdienstleistung nach Beratungssteckbrief 9 (Anpassung an die Folgen des Klimwandels) durch Kompostino wird nach der Beratungsrichtlinie des Landes Brandenburg mit ELER-Mitteln gefördert.
Vorraussetzung ist ein Beratervertrag und der Nachweis des Anreizeffektes, der Durchführungszeitraum und geplante Beratungsstunden festlegt.
Beide Dokumente werden unmittelbar nach Vertragsabschluss elekronisch von Kompostino an die Bewilligungsbehörde übermittelt:
beratungsfoerderung@lelf.brandenburg.de
Der maximal geförderte Beratungsumfang beträgt 18h, eine Überschreitung muss begündet werden (Beiblatt). Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Beratungsvertrages ist die Beratung abgeschlossen.
Als Abschluss dient ein Beratungsprotokoll mit einer Auflistung der durchgeführten Beratungsstunden und Inhalten. Es muss vom landwirtschaftlichen Unternehmen gegengezeichnet werden.
Bewilligungsbehörde:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Fehrbelliner Straße 4e
16816 Neuruppin






Förderung von Beratungsdienstleistungen in Brandenburg
Die landwirtschaftliche Beratungsdienstleistung nach Beratungssteckbrief 9 (Anpassung an die Folgen des Klimwandels) durch Kompostino wird nach der Beratungsrichtlinie des Landes Brandenburg mit ELER-Mitteln gefördert.
Vorraussetzung ist ein Beratervertrag und der Nachweis des Anreizeffektes, der Durchführungszeitraum und geplante Beratungsstunden festlegt.
Beide Dokumente werden unmittelbar nach Vertragsabschluss elekronisch von Kompostino an die Bewilligungsbehörde übermittelt:
beratungsfoerderung@lelf.brandenburg.de
Der maximal geförderte Beratungsumfangbeträgt 18h, eine Überschreitung muss begündet werden (Beiblatt). Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Beratungsvertrages ist die Beratung abgeschlossen.
Als Abschluss dient ein Beratungsprotokoll mit einer Auflistung der durchgeführten Beratungsstunden und Inhalten. Es muss vom landwirtschaftlichen Unternehmen gegengezeichnet werden.
Bewilligungsbehörde:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Fehrbelliner Straße 4e
16816 Neuruppin


