Kompostino

Erdherz berührt Wissenschaft

Ackervielfalt statt Bodenmüdigkeit
durch funktionale Strukturen und
natürliche Selbstordnung

den Ursprung wirken lassen

Förderung von Beratungsdienstleistungen in Brandenburg

Die landwirtschaftliche Beratungsdienstleistung nach Beratungssteckbrief 9 (Anpassung an die Folgen des Klimwandels) durch Kompostino wird nach der Beratungsrichtlinie des Landes Brandenburg mit ELER-Mitteln gefördert.

Vorraussetzung ist ein Beratervertrag und der Nachweis des Anreizeffektes, der Durchführungszeitraum und geplante Beratungsstunden festlegt.

Beide Dokumente werden unmittelbar nach Vertragsabschluss elekronisch von Kompostino an die Bewilligungsbehörde übermittelt:
beratungsfoerderung@lelf.brandenburg.de

Der maximal geförderte Beratungsumfang beträgt 18h, eine Überschreitung muss begündet werden (Beiblatt). Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Beratungsvertrages ist die Beratung abgeschlossen.
Als Abschluss dient ein Beratungsprotokoll mit einer Auflistung der durchgeführten Beratungsstunden und Inhalten. Es muss vom landwirtschaftlichen Unternehmen gegengezeichnet werden.

Bewilligungsbehörde:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Fehrbelliner Straße 4e
16816 Neuruppin

 

Keyline

Förderung von Beratungsdienstleistungen in Brandenburg

 Die landwirtschaftliche Beratungsdienstleistung nach Beratungssteckbrief 9 (Anpassung an die Folgen des Klimwandels) durch Kompostino wird nach der Beratungsrichtlinie des Landes Brandenburg mit ELER-Mitteln gefördert.

Vorraussetzung ist ein Beratervertrag und der Nachweis des Anreizeffektes, der Durchführungszeitraum und geplante Beratungsstunden festlegt.

Beide Dokumente werden unmittelbar nach Vertragsabschluss elekronisch von Kompostino an die Bewilligungsbehörde übermittelt:
beratungsfoerderung@lelf.brandenburg.de

Der maximal geförderte Beratungsumfangbeträgt 18h, eine Überschreitung muss begündet werden (Beiblatt). Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Beratungsvertrages ist die Beratung abgeschlossen.
Als Abschluss dient ein Beratungsprotokoll mit einer Auflistung der durchgeführten Beratungsstunden und Inhalten. Es muss vom landwirtschaftlichen Unternehmen gegengezeichnet werden.

Bewilligungsbehörde:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Fehrbelliner Straße 4e
16816 Neuruppin

 

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